7. Verpflichtungen Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten Sie sich, - in der aufnehmenden Institution taetig zu sein und Ihre volle Ar- beitskraft auf Ihre Forschungsarbeit zu konzentrieren, - sich mindestens in dem zur Aufrechterhaltung Ihrer Lehrbefugnis erforderlichen Umfang an Lehrveranstaltungen zu beteiligen, - der DFG alle 15 Monate ueber Ihre Taetigkeit und den Stand Ihrer For- schungsarbeit mit der den wissenschaftlichen Gepflogenheiten ent- sprechenden Vollstaendigkeit zu berichten. Waehrend der Dauer des Stipendium bedarf eine entgeltliche Taetigkeit der vorherigen Zustimmung der DFG. Einkuenfte aus Nebentaetigkeiten werden auf den Stipendiengrundbetrag angerechnet, soweit sie DM 6.000,- im Stipen- dienjahr uebersteigen. Die DFG geht davon aus, dass Sie sich noch waehrend der Laufzeit des Stipendiums auf Dauerstellen im Wissenschaftsbereich bewerben. .